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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themadarf WL zur Kontrolle auf privaten Grundstücken?18 Beiträge
AutorStie8v R8., Bösdorf / Sachsen Anhalt416676
Datum23.07.2007 16:23      MSG-Nr: [ 416676 ]7599 x gelesen

Geschrieben von Paul BäumerAnsonsten viel Spaß beim 'Wehr-Leiten'. ;-)


bei uns heist das wehrleiter und nicht wehrführer oder kommandant.

thx an alle für die antworten, habe dem bürger die lage geschildert und wie der werdegang bei einer wiederholungstat des nachbarn ist.

mfg
stiev


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."

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