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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | darf WL zur Kontrolle auf privaten Grundstücken? | 18 Beiträge | ||
Autor | Stie8v R8., Bösdorf / Sachsen Anhalt | 416676 | ||
Datum | 23.07.2007 16:23 MSG-Nr: [ 416676 ] | 7599 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul BäumerAnsonsten viel Spaß beim 'Wehr-Leiten'. ;-) bei uns heist das wehrleiter und nicht wehrführer oder kommandant. thx an alle für die antworten, habe dem bürger die lage geschildert und wie der werdegang bei einer wiederholungstat des nachbarn ist. mfg stiev "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." | ||||
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