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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themadarf WL zur Kontrolle auf privaten Grundstücken?18 Beiträge
AutorPaul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt416711
Datum23.07.2007 20:36      MSG-Nr: [ 416711 ]7487 x gelesen

Geschrieben von Stiev Reppinbei uns heist das wehrleiter und nicht wehrführer oder kommandant.

Hey Stiev,

das heißt bei 'uns' genauso. Das wird im süd-östlichen Sachsen-Anhalt auch so geregelt. ;-)

MfG.

Paul



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