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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | darf WL zur Kontrolle auf privaten Grundstücken? | 18 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 416714 | ||
Datum | 23.07.2007 20:57 MSG-Nr: [ 416714 ] | 7534 x gelesen | ||
Geschrieben von Stiev Reppin habe dem bürger die lage geschildert und wie der werdegang bei einer wiederholungstat des nachbarn ist.Das ist auf jeden Fall der richtige Weg. Alles andere, wo du selbst tätig werden würdest, würde dich direkt in irgendeinen dämlichen Nachbarschaftsstreit hineinziehen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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