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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaHydr. Rettungsgeräte42 Beiträge
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.416776
Datum24.07.2007 09:57      MSG-Nr: [ 416776 ]10461 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Anton KastnerMit ihrer neuen Schere und dem Spreizer stießen sie dabei an die Grenze das Machbaren (hochfeste Stahllegierungen im Rahmen, warmverformte Stähle für Karosserie).

Sollte mit neuen Rettungsgeräten kein Problem sein. Bei Schneidgeräten sollte man halt nicht nur auf die Messergröße achten (Öffnungsweite) sondern auf die Messerform. Mit dem RS 170-105 (WEBER) z.B., oder dem 501 / 511 (LUKAS) hätte ich da keine Bedenken.

Geschrieben von Anton KastnerZum Teil musste dabei eine Rettungssäge eingesetzt werden.
Wenn du damit die Säbelsäge meinst, kein Problem, dafür ist sie ja beim RW und HLF Normbeladung.


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de




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