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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Neuling hat einige 'Vorab'Fragen | 68 Beiträge | ||
| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 416800 | ||
| Datum | 24.07.2007 11:17 MSG-Nr: [ 416800 ] | 24394 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Josef Mäschle Nein. Spätestens ab Empfang der PSA, wenn Du kein Schriftstück über Deine Aufnahme bekommst. Wird man bei euch erst aufgenommen und danach ärztlich untersucht? Ein bißchen widersprüchlich, oder? Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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