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ThemaNeuling hat einige 'Vorab'Fragen68 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY416825
Datum24.07.2007 12:32      MSG-Nr: [ 416825 ]24385 x gelesen

Geschrieben von Michael Linkenbach LBKG RLP §12, Abs 4 "Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen nur Einsatzdienst leisten, wenn sie hierzu geistig und körperlich in der Lage sind."

Das ist bei uns in Bayern nicht anders.

Aber man kann doch geistig sehr fit sein und hat dann eine Lese- und Schreibschwäche oder der FA ist Analphabet.
Meiner Meinung nach sollte einem guten Praktiker die gleiche Chance gegeben werden wie einem Theoretiker, der Texte gut lesen kann.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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