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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaHydr. Rettungsgeräte42 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW417053
Datum25.07.2007 14:04      MSG-Nr: [ 417053 ]10431 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Gerhard Bayer... dann würde hier alleine die Integration eines RW in die AAO auch nicht helfen, weil auf RW 1 - Baujahre Anfang 80 bis Mitte 90 zumindest nach Norm sowas (Plasmaschneidgerät) nicht drauf ist (würde auch nicht helfen wenn es ein RW 2 gleichen Baujahres ist - weil der hat es genausowenig). Und KatS-Autogenschneidgerät ... na ja ich weiss nicht so recht was ich bei einem Pkw damit sollte ...

1. Nachrüsten ist nicht verboten.
2. Es gibt schon viele RW die das schon haben - oder was anderes, um z.B. spannungsfrei eine Leitplanke zu trennen.
3. Es war nur EIN Beispiel...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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