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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaHydr. Rettungsgeräte42 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen417064
Datum25.07.2007 15:11      MSG-Nr: [ 417064 ]10432 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinodas gehört dazu... aber dafür gibts eigentlich in allen Bundesländern Möglichkeiten, aber wenig Interesse, weil die Mehrheit lieber eine Förderung für IHR KLF, TSF, LF 10/6 haben will, als EINER Fw ein Sonderfahrzeug höher zu bezuschussen...

... "mein" Landkreis (m.W. aber nur 2 von 21 hessischen) gibt bei überörtlichen Fahrzeugen (TLF 24/50, DLK, SW u.ä.) immerhin 20 - 25% der förderfähigen Summe dazu

Geschrieben von Ulrich CimolinoDa kann ich das Land Hessen nicht verstehen, weil m.W. bei anderen Sonderfahrzeugen auch anders gefördert wird... (wieso dann mehr als ein TLF 20/40-SL, wieso mehr als einen SW usw.?)

... bei SW gilt m.W. zwei pro Kreis (wobei das ja nun GW-L 2 sind), TLF 24/50 begründen sich meist über BAB-Abschnitte oder sonstwie örtlich. Der RW ist m.W. das einzige Fahrzeug, das derzeit mit ca. der doppelten üblichen Fördersumme 66% statt normal 30% gefördert wird (weil sich eben der Bedarf kaum örtlich begründet). Der RW-Bedarf von 30 Stk. hessenweit ergab sich m.W. irgendwann mal aus einer Abschnittsarbeit eines Aufsteigers hD.

Gruss
Gerhard



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