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Vorbeugender Brandschutz
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
Themafabrik, flur, brandschutzvorschriften3 Beiträge
AutorStef8an 8G., Darmstadt / Hessen417150
Datum26.07.2007 10:21      MSG-Nr: [ 417150 ]5952 x gelesen

Hallo Tom,

es gibt die Industriebaurichtlinie, die dürfte Dir aber nicht helfen. Ein ehemaliger Fabrikbau, der heute anderweitig genutzt wird, ist eben kein Industriebau mehr.

Interessant ist einzig das Regelwerk, das der Baugenehmigung zugrunde liegt. Wenn in einer ehemaligen Fabrik heute eine andere Nutzung (Büro?) vorliegt, ist dieses zudem baugenehmigungspflichtig (d.h. die neue Nutzung muß genehmigt sein).

Es ist durchaus möglich, daß das Brandschutzkonzept eine Entrauchung über diesen "Flur" vorsieht (wobei das dann bauordnungsrechtlich kein Flur wäre - der ist Teil eines Rettungsweges und über den kann nicht entraucht werden). Aber ohne das Brandschutzkonzept zu kennen, kann hier wirklich niemand was sagen. Ich vermute auch, daß Du bei der Bauaufsicht oder beim Berliner VB kein Glück haben wirst, da dies sehr nach einer "Speziallösung" klingt.

Hier hilft nur eines: rede mit dem Eigentümer.

Gruß Stefan



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 21.07.2007 21:07 tom 7w., berlin
 21.07.2007 22:00 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 26.07.2007 10:21 Stef7an 7G., Darmstadt

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