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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kriterien für den Wechsel von der JF in den akt. Dienst | 79 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 417154 | ||
Datum | 26.07.2007 10:34 MSG-Nr: [ 417154 ] | 24037 x gelesen | ||
Geschrieben von Mario Doll Mir ist wenigstens ein Kreis bekannt, in dem die Wehrführer sich darauf geinigt haben, für die Aufnahme in den aktiben Dienst nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch von Angehörigen der JF für die Überstellung in den aktiven Dienst die Tauglichkeit nach G26.3 zu verlangen. Dabei berufen sie sich auf die vorgenannten §§. Das finde ich Schwachsinn! Die G26.3 bescheinigt zwar die uneingeschränkte Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst , beinhaltet dabei aber hauptsächlich die Tauglichkeit für den Atemschutzeinsatz. Wieviele Kameradinnen und Kameraden, welche kein Atemschutz machen gibt es denn in den FFs ? Und wir sind alle froh dass diese ihren Dienst machen. Einen Jugendlichen (ich denke da gerade an die etwas zierlicheren), nur in den aktiven Dienst zu übernehmen wenn er die G26.3 hat, finde ich deshalb persönlich als Schwachsinn. Mit kameradschaftlichen Grüßen J. Köhler http://www.florian-graben-neudorf.de ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr. Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann! | ||||
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