News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kriterien für den Wechsel von der JF in den akt. Dienst | 79 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 417156 | ||
Datum | 26.07.2007 10:49 MSG-Nr: [ 417156 ] | 24180 x gelesen | ||
Geschrieben von Mario Doll Wie schaut das in den anderen Bundesländern aus? Hier in Bayern sind sie bis incl. 17 Jahre Angehörige der JF, werden aber ab 16 schon an die Einsatzabteilung herangeführt. Lt. Gesetz dürften sie sogar mit 16 und abgeschlossener GA schon Einsätze mitfahren. Dies wurde in meiner Wehr allerdings abgschafft, da die Vorgaben, die es einzuhalten gilt so streng sind, dass sie dir nur ein Klotz am Bein sind. Bei uns bekommen sie ab 16, bzw., wenn sie dafür reif erscheinen, die PSA der Aktiven (Anzug Bayern 2000, richtiger Helm statt Plastikschüssel usw.) und nehmen neben den JF-Abenden dann auch an den Übungen der Aktiven teil. GA und Funklehrgang idR mit 16-17, so dass sie mit 18, wenn sie zu den Aktiven gehen die GA schon haben. Mit 18 dann relativ schnell AGT-Ausbildung. Nun zur eigentlichen Frage: Eine großartige Aufnahmeprozedur gibt es nicht. Der Übergang zu den Aktiven erfolgt fliessend mit Erreichen des 18. Lebensjahrs. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diejenigen, die bis 18 in der JF bleiben, auch für die aktive Mannschaft geeignet sind. Wer nicht geeignet ist, bleibt gar nicht so lange in der JF bzw. wird dort schon ausgesiebt, bevor eine Entscheidung über die Übernahme erforderlich ist. G26 ist für die Übernahme nicht Pflicht, wird aber ohnehin schnellstens gemacht, weil die Jungs dann beim nächsten AGT-Lehrgang schon dabei sein wollen.. Gruß Peter | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|