News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kriterien für den Wechsel von der JF in den akt. Dienst | 79 Beiträge | ||
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 417220 | ||
Datum | 26.07.2007 15:37 MSG-Nr: [ 417220 ] | 24022 x gelesen | ||
Tach! Ist eigentlich jemandem aufgefallen, dass es hier nur darum geht, ob die G26.3 Aufnahmekriterium ist oder nicht? Jede FF hat Mitglieder, die im Laufe der Jahre nicht mehr tauglich sind. Sie werden ja nicht aus der Wehr geworfen, sondern übernehmen genau die Aufgaben, die hier schon genannt wurden: ST, MA, ME, etc. Oder sie sind Ausbilder, haben ihr Steckenpferd in der TH, bringen ihre jahrelange Erfahrung ein. Vielleicht sind sie ja auch nur die hilfreichen Hände, die nachts um drei belegte Brötchen organisieren und heisse Suppe herzaubern. Das alles geht ohne G26.3 und niemand möchte diese Kameraden missen. Dass viele Wehrführer aber bei Neuaufnahmen die G26.3 i.d.R. fordern ist (in NRW) ihr gutes Recht und IMHO auch richtig. Und was spricht dagegen, externe Anwärter und JF-Mitglieder gleich zu behandeln? Gruß Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|