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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kriterien für den Wechsel von der JF in den akt. Dienst | 79 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 417452 | ||
Datum | 27.07.2007 14:29 MSG-Nr: [ 417452 ] | 24048 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Jochen Köhler G26.3 bescheinigt zwar die uneingeschränkte Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst , beinhaltet dabei aber hauptsächlich die Tauglichkeit für den Atemschutzeinsatz. Wieviele Kameradinnen und Kameraden, welche kein Atemschutz machen gibt es denn in den FFs Das sind in unserer FF -und in vergleichbaren Nachbarwehren- sehr wenige. Aktive ohne AGT-Ausbildung fallen mir zwei ein, der kleine Rest ist aus alters- bzw. gewsundheitlichen Greünden nicht mehr AGT-tauglich, hat aber eine AGT-Ausbildung absolviert. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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