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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kriterien für den Wechsel von der JF in den akt. Dienst | 79 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 417466 | ||
Datum | 27.07.2007 14:47 MSG-Nr: [ 417466 ] | 24092 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Christi@n Pannie r Gibt es eigentlich für die Mitglieder der Verpflegungs- bzw. Kommunikationseinheiten die gleiche Altersobergrenze wie für andere FA? Ich meine, meine Oma hat mit weit über 80 noch am Herd gestanden und leckere Sachen gekocht, d.h. theoretisch könnte man ja auch noch Rentner für diese Aufgaben einsetzen. Die wissen ja oft nicht, wie sie den Tag sinnvoll verbringen sollen.... Das ist in BaWü nach dem Feuerwehrgesetz § 6 Abs. 5 durchaus möglich: "(5) Die Gemeinden können eine Altersabteilung der Gemeindefeuerwehr aufstellen. Die Angehörigen der Altersabteilung, die noch feuerwehrdienstfähig sind, können zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden." Warum sollen die rüstigen Rentner bei der FF nicht funken oder kochen ? Kenne einige die das noch tun ! Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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