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Atemschutzgeräteträger
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKriterien für den Wechsel von der JF in den akt. Dienst79 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW417532
Datum27.07.2007 18:41      MSG-Nr: [ 417532 ]24208 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von ---Thobias Schürmann--- Lehrgangsplätze im Funklehrgang sollten ja nun wirklich nicht das Problem sein..."


Ob Problem oder nicht ist ja nicht ausschlaggebend, hat man aber 3 Bewerber und darunter zwei mit G 26.3 und auch nur zwei Plätze (mal rein theoretisch), wenn schickt man dann?


Natürlich ist es ausschlaggeben, ob Problem oder nicht.
Zwei Plätze für drei Bewerber sind potentiell ein Problem, wenn es kein Problem ist, sind für die drei Bewerber auch mindestens drei Plätze vorhanden. Ich bleibe bei meiner Aussage, dass es kein Problem ist.

Aber erstmal muss ich meine euinsatztaktischen Positionen besetzen und da sollte man schon mind. die dreifache Besatzung haben, das macht bei 6 möglichen AGT pro Fahrzeug 18 AGT die benötigt werden, bei zwei LF benötige ich schon 36 AGT um auch sinnvoll für Einsätze planen zu können und Personal zu haben.

naja, bleiben wir doch mal auf dem Teppich:
Das sind 4 mögliche AGT pro Fahrzeug.

18 AGT die benötigt werden, bei zwei LF benötige ich schon 36 AGT um auch sinnvoll für Einsätze planen zu können und Personal zu haben.

Ausserdem brauche ich Leute, die (auch tagsüber) zum Einsatz erscheinen. Da nützen mit pauschale Zahlen wie "dreifache Besetzung" relativ wenig, wenn die alle nicht kommen können oder wollen.

Keine Frage: wenn genügend Geräteträger für das Fahrzeug da sind, müssen die nicht-Geräteträger eben zurückstecken. Genau das muss denen auch jederzeit klar sein.

Aber die Realität sieht doch meistens anders aus (ich bin hier hinterm Berg, nicht hinterm Mond...)

die ganze Zeit Einsätze mit der Säge gefahren, bis neben uns ein PKW anhielt und uns sagte: "Ich glaube da um der Ecke brennt der Dachstuhl!" und so war es auch und dann ist man ersteintreffend und dann benötigt man auch Atemschutzgeräteträger.

Mit der Begründung dürfte auch zum Tanken etc. nur mit Mindestbesatzung gefahren werden, und Sonderfahrzeuge, LF16TS etc. dürften das nur im Zugverband tun.

Solche Zufälle sind für mich einfach kein Argument.

Gruß,
Henning



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