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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKriterien für den Wechsel von der JF in den akt. Dienst79 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg417566
Datum28.07.2007 00:51      MSG-Nr: [ 417566 ]24072 x gelesen

Geschrieben von Johannes KrauseMir gefällt nicht, dass einige die G26.3 als Pflicht für die Einstellung nehmen.


Du könntest auch eine andere Untersuchung nehmen.

Das Problem ist i.d.R., daß in den Feuerwehrgesetzen wachsweich drinne steht, daß der Bewerber körperlich für den Dienst in der Feuerwehr geeignet sein muß.

Mit dem Ergebnis, daß der Kommandant im Regen steht, da er nichts an der Hand hat, das diese Tauglichkeit definiert.


Man könnte jetzt auch hergehen, und eine allgemeine Feuerwehrtauglichkeit definieren.
Da steht dann drinne
- was zu untersuchen ist
- wie zu untersuchen ist
- wer untersuchen darf (z.B. nicht jeder Feld-Wald-Wiesenarzt, sondern z.B. der Amtsarzt)
- wie welche Befunde zu bewerten sind
- Ausschlußkriterien
- Ausnahmeregelungen
- Dokumentation
- Wiederholungsuntersuchungen
- ...

Das kann man sich selbst zusammen basteln und eine entsprechende Richtlinie erstellen. Bei Bedarf jede Gemeinde für sich. Oder eben im Feuerwehrgesetz. Oder man nimmt eine (oder mehrere) Untersuchung(en), wo das schon gegeben ist.

Ich würde als Feuerwehrtauglichkeit die G26 (mindestens Stufe 2), die G25 und die G41 nehmen.
Wenn das abgedeckt ist, dann habe ich das meiste erschlagen, was kommen kann.


Aber nur diese alles und nichts sagenden Texte in den Feuerwehrgesetzen sind eben keine Hilfe.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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