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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie persönlich ist persönliche Ausrüstung? | 27 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 417601 | ||
Datum | 28.07.2007 13:51 MSG-Nr: [ 417601 ] | 9162 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Piewak Wenn der neue Gerätewart auch bei anderen unangenehm auf gefallen ist, dann Meldenung an die Wehrführung mit der bitte der ermahnung des Kam. X wegen unkameradschaftlichen Verhalten, weil das was der gemacht hat ist sehr unkameradschaftlich, die Sachen anderer zu durchsuchen ohne deren wissen und ohne das einer dabei war, den es betrifft. Grundsätzlich hast Du ja Recht, aber die Begründung "unkameradschaftliches Verhalten" ist in meinen Augen genauso schwammig wie inflationär genutzt. Dann soll man das Kind lieber beim Namen nennen: Fehlverhalten, weil... (und natürlich vorher erstmal prüfen, unter welchen Umständen das geschehen ist.) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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