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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWie persönlich ist persönliche Ausrüstung?27 Beiträge
AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg417751
Datum29.07.2007 15:05      MSG-Nr: [ 417751 ]9050 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Christian FischerBesitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt (§864 Abs. 1 BGB).
Oder in flachen Worten:

Besitzer: Der der es hat.
Eigentümer: Der dem es gehört.

;-)

Grüße
Matthias



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