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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie persönlich ist persönliche Ausrüstung? | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 417778 | ||
Datum | 29.07.2007 16:27 MSG-Nr: [ 417778 ] | 9047 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Oh oh ... besser nicht das Beispiel! Fahrer, Halter und Eigentümer eines KFZ können aber sowas von Auseinanderfallen! Klar. Deshalb schrieb ich ja auch ähnlich. Und nichzt gleich ;-) Der eine fährt es (= tatsächliche Gewalt), der andere nicht, steht aber im Fahrzeugschein und -brief (oder wie das Zeuch jetzt neumodisch heißt). Geschrieben von Sven Tönnemann Am Besten zu verstehen mit Mieter (=Besitzer) und Vermieter (=Eigentümer). Pssst. Da ist das aber dann genau so wie beim Fahrer und Halter. Auch wenn jemand im Grundbuch steht, kann die Wohnung ugs. trotzdem "der Bank gehören" ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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