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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWie persönlich ist persönliche Ausrüstung?27 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg417778
Datum29.07.2007 16:27      MSG-Nr: [ 417778 ]9047 x gelesen

Geschrieben von Sven TönnemannOh oh ... besser nicht das Beispiel! Fahrer, Halter und Eigentümer eines KFZ können aber sowas von Auseinanderfallen!

Klar. Deshalb schrieb ich ja auch ähnlich. Und nichzt gleich ;-)

Der eine fährt es (= tatsächliche Gewalt), der andere nicht, steht aber im Fahrzeugschein und -brief (oder wie das Zeuch jetzt neumodisch heißt).


Geschrieben von Sven TönnemannAm Besten zu verstehen mit Mieter (=Besitzer) und Vermieter (=Eigentümer).



Pssst. Da ist das aber dann genau so wie beim Fahrer und Halter. Auch wenn jemand im Grundbuch steht, kann die Wohnung ugs. trotzdem "der Bank gehören" ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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