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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaHeckabsicherung, Ausnahmegenehmigung Bayern2 Beiträge
AutorStef8an 8H., Ismaning / Bayern418486
Datum02.08.2007 15:59      MSG-Nr: [ 418486 ]5556 x gelesen

Servus beisammen,

habe soeben eine Mail mit einer Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie bekommen: Ausnahmegenehmigung für Heckabsicherung

Interessant ist, das auch bei langsamer Fahrt die Heckabsicherung nun verwendet werden darf.


MkG,

Stefan Hartl

www.feuerwehr-ismaning.de

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