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Grundgesetz
RubrikFahrzeugtechnik zurück
Themazulässige Motorleistung6 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz419331
Datum07.08.2007 19:28      MSG-Nr: [ 419331 ]3974 x gelesen

Hallo,

früher gab es eine genau definierte Motorleistungsanforderung an Feuerwehrfahrzeuge, meines Wissens über 6t zul. GG (bin jetzt zu faul zum genauen Nachschlagen). Was da ursprünglich definiert war, sollte eine Mindestleistung darstellen, war aber auch nach oben eingegrenzt. Es führte z.B. dazu, dass LF8/6 auf 7.5t-Fahrgestellen in den 90er Jahren nur max. ca. 140PS haben durften, während handelsübliche 7.5-Tonner der freien Wirtschaft schon meist 150PS hatten. MAN hatte damals sogar eigens eine gedrosselte Feuerwehrvariante mit 140PS angeboten, da man normalerweise nur Fahrgestelle mit 100 oder 150PS anbot.

Irgendwann erkannte man aber die Sinnlosigkeit dieser Vorschrift und strich die Maximalleistung.

Gruß,
Michael



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