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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikFahrzeugtechnik zurück
Themazulässige Motorleistung6 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio419346
Datum07.08.2007 20:10      MSG-Nr: [ 419346 ]3979 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Michael Weyrichfrüher gab es eine genau definierte Motorleistungsanforderung an Feuerwehrfahrzeuge, meines Wissens über 6t zul. GG (bin jetzt zu faul zum genauen Nachschlagen). Was da ursprünglich definiert war, sollte eine Mindestleistung darstellen, war aber auch nach oben eingegrenzt.

12 +/- 2 kW / t.
DIN 14502-2, 3.1.3

Geschrieben von Michael WeyrichEs führte z.B. dazu, dass LF8/6 auf 7.5t-Fahrgestellen in den 90er Jahren nur max. ca. 140PS haben durften,

(12 + 2) x 7,5 x 1,36 = 142,8 PS :-)


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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