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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | UVV Legenden und son Zeug - war: Feuerwehrleinen - wann mit in den Ein | 54 Beiträge | ||
| Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 419622 | ||
| Datum | 08.08.2007 15:50 MSG-Nr: [ 419622 ] | 17639 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob Theobald Leute, die Unfallversicherung zahlt nur dann nicht bzw. holt sich ihr Geld wieder wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, Ich müsste schon mit Sandalen, kurzen Hosen, T-Shirt und Freiszeitmütze in den Innangriff gehen. Du sprichts mir aus der Seele! Da kann man nur Amen sagen! Geschrieben von Jakob Theobald Auch eine nette Legende ist das Rauchen mit aufgesetztem Helm, aber das wird OT. Stimmt daran hatte ich in diesem zusammenhang noch gar nicht gedacht. Geschrieben von Jakob Theobald Welche UVV-Legenden gibt es noch? Flammschutzhaube muss immer getragen werden um Schnittverletzungen im Gesicht zu vermeiden. Wurde mir so sogar von einem Ausbilder bei einem Lehrgang erzählt. Aber weil sie gegen Schnittverletzungen im Gesicht schützt heißt sie ja auch Flammschutzhaube, Ja nee is klar ne. Anderes Beispiel wo zu schlaff mit der PSA umgegangen ist ist:; Visier (Gesichtschutz) reicht aus, Schutzbrille braucht man nicht. Grüße Thobias Feuerwehrfest am 11.08. und 12.08.2007, mehr unter http://www.feuerwehr-deusen.de | ||||
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