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RubrikTaktik zurück
ThemaTüren öffnen im Brandfall innerhalb einer Justizvollzugsanstalt28 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.419839
Datum09.08.2007 10:12      MSG-Nr: [ 419839 ]10478 x gelesen

Geschrieben von Andreas Demant Ich denk eher an das Szenario - Rauchentwicklung im Flur bzw. Geschoss.
Ausgebildete Justizbeamten, die mit PA zusammen mit der Feuerwehr vorgehen können, gibt es eigentlich kaum bis überhaupt nicht. Daher ist eine komplexe Schließung nicht durchzuführen und schon gar nicht dem Angriffstrupp kurzfristig zu erklären.

Ich denke mal, dass dort dann eine Grenze erreicht ist, die Feuerwehrs einfach nicht leisten kann. Kann ich nicht aufschliessen, kann ich es eigentlich schon vergessen. Mit technischen Geräten die Türen zu öffnen dürfte zu zeitaufwendig sein. Vor allem wird aber auch nicht neben jedem Haftraum entsprechendes Gerät vorhanden sein. Also kann ich trotz ausreichender AT-Trupps nur weniger auf einmal retten.

Wie es bei einer Sprengung in einem vier Quadratmeter Haftraum mit kleinem Fenster und der Druckwelle aussieht, kann ich nicht sagen.

Dann kommt noch, je nach Anstalt, eine Eigengefährdung der Einsatzkräfte hinzu. Die Gefangenen müssen ja irgendwie durch den AT-Trupp zum rauchfreien Bereich geleitet werden. Abgesehen von den rechtlichen Aspekten inwieweit ein FA Vollzugsmassnahmen und Bewegungseinschränkungen durchführen darf - der Inhaftierte (und da kommt es ja drauf an in welcher JVA es brennt) wird ja eventuell auch nicht nur sich einfach begleiten lassen. Fluchtversuch, Geiselnahme des Trupps, überwältigen der FA, usw.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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