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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Türen öffnen im Brandfall innerhalb einer Justizvollzugsanstalt | 28 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 419840 | ||
Datum | 09.08.2007 10:30 MSG-Nr: [ 419840 ] | 10652 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch haben zwar keine JVA im Ausrückbereich, aber neulich war ich in einerhehehe... Ich würde das auf jeden Fall mit der jeweiligen JVA-Leitung abklären. Am besten wäre es wohl, wenn die intern eine Regelung trifft. Die kennen ihren Bereich (da begegnest du nicht nur einer Tür zum Flur ;-) ), ihre eigenen Kräfte, und vor allem ihre "Kunden" am besten. Natürlich gilt das nicht für alle Insassen, aber bei einigen hätte ich doch Bedenken, ob er sich, sofern noch gesundheitlich möglich, so ohne weiteres retten/"umsiedeln" lässt. Die Besonderheit des Objektes hindert mich doch sehr stark daran, die Idee, der FW einen Schlüssel zur Verfügung zu stellen, gut zu finden. Wie ist die Betriebsfeuerwehr ih Saarbrücken aufgestellt? Freiwillig/Pflicht, Inhaftierte, Personal, Material? Etwas OT: In der Feuerwehrbravo war mal ein Bericht, von einem IMHO Jugendgefängnis, in dem eine Feuerwehr mit Spendenmaterial aufgestellt wurde, dort aber wohl mehr zu anderen Zwecken als zum bloßen Brandschutz (Stichwort Resozialisierung). Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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