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RubrikTaktik zurück
ThemaTüren öffnen im Brandfall innerhalb einer Justizvollzugsanstalt28 Beiträge
AutorAndr8eas8 D.8, Gundelsheim / Bayern419842
Datum09.08.2007 10:42      MSG-Nr: [ 419842 ]10399 x gelesen

Geschrieben von Hinnerk PeineSprich Anforderungen an Einbruch-, Rauch- und Brandschutz.

Ganz im Gegenteil, Anforderung an die Sicherheit schon, aber kaum an den Rauch. Versuche in der JVA haben gezeigt, dass die Türen sehr schnell rauchdurchlässig sind.


Mit freundlichen Grüssen
Demant Andreas



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Türen öffnen im Brandfall innerhalb einer Justizvollzugsanstalt - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt