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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Warnhinweis zu Handscheinwerfer Eisemann HALO 4 Ex | 16 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s H8., Burgheim - Straß / Bayern | 419879 | ||
Datum | 09.08.2007 13:02 MSG-Nr: [ 419879 ] | 9726 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Handscheinwerfer des Fertigungszeitraums Juli 2006-März 2007 fallen allesamt unter die Gewährleistungspflicht nach BGB, d.h. am besten man knallt das Teil dem Händler auf den tresen und gut ist. Werden wir wohl so machen. In dem Anschreiben heisst es aber hierzu: "... Der TÜV Nord hat uns bestätigt, das der Austausch der Platine als handwerklich einfache Arbeit eingestuft wird. Der Austausch der Platine kann durch eine Fachkraft des Betreibers vorgenommen und das Warnschild vom Kunden selbst angebracht werden..." Hierzu ist eine Gebrauchsanleitung bereits beigelegt. | ||||
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