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Bürgerliches Gesetzbuch
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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaForderung von Versicherungen bei Feuerwehrfehlern ´?7 Beiträge
AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW420073
Datum10.08.2007 12:42      MSG-Nr: [ 420073 ]4580 x gelesen

Geschrieben von Sven TönnemannWird tatsächlich grobe Fahrlässigkeit festgestellt, besteht für die Gemeinde übrigens auch gleich die Möglichkeit das bezahlte Geld, bei die handelnden Feuerwehrangehörigen zurückzuholen, sogenannten Regress zu nehmen.

Wie sagt Prof. Fehn immer; ein Blick ins Gesetz hilft weiter...

§ 839 BGB

Haftung bei Amtspflichtverletzung

"Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen..."

und Art 34 GG "Haftung bei Amtspflichtverletzungen"

"Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorgehalten. ..."

M.W. werden ehrenamtliche Feuerwehrangehörige grundsätzlich nicht in Regress genommen. (Aussage von Ralf Fischer) Für Beamte gibts IMHO eine Versicherung für Amtspflichtverletzungen.


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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