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Grundgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaForderung von Versicherungen bei Feuerwehrfehlern ´?7 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW420075
Datum10.08.2007 12:50      MSG-Nr: [ 420075 ]4592 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Ralf SchmidtWie sagt Prof. Fehn immer; ein Blick ins Gesetz hilft weiter...
Das sagt nicht nur der. ;-)

Geschrieben von Ralf SchmidtM.W. werden ehrenamtliche Feuerwehrangehörige grundsätzlich nicht in Regress genommen.

Du weißt was "grundsätzlich" bei Juristen heißt? Ehrenamtliche Feuerwehrangehörigen werden nicht in Regreß genommen, es sei denn sie haben grob fahrlässige oder vorsätzlich gehandelt. Allerdings werden an die grobe Fahrlässigkeit bei ehrenamtlichen FA sehr hohe Anforderungen gestellt.
Im Übrigen werden Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzept gar nicht viel Ermessensspielraum haben und auf bestehende Forderungen verzichten können.

Gruß
Sven

Geschrieben von Ralf SchmidtDieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!
Nu ja, nicht wirklich. Art 5 GG hat in erster Linie was mit Schutz vor dem Staat zu tun. ;-)



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