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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Forderung von Versicherungen bei Feuerwehrfehlern ´? | 7 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 420082 | ||
Datum | 10.08.2007 13:22 MSG-Nr: [ 420082 ] | 4571 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Maier Ich habe von einem Fall gehört, bei dem sich eine FF in Bayern gegenüber der Versicherung wegen eines hohen Rauchschadens rechtfertigen musste. Ist ja grundsätzlich nicht verkehrt, dass man sich dafür rechtfertigen muss. Auch der Einsatz einer Freiwilligen Feuerwehr muss einer Überprüfung standhalten. War bei uns auch schon, dass nach einem erheblichen Wasserschaden nachgefragt wurde. Der Einsatzleiter konnte es schlüssig begründen und gut war es. In den wenigsten Wehren wird ja überhaupt eine Analyse des Einsatzes vorgenommen. Darum ist es ja nicht verkehrt, dem Einsatzleiter auch mal von ausserhalb auf die Finger zu schauen. Vielleicht ersteht die ein oder anderen Führungskraft dann auch noch mal die FwDV 100 und hält sich taktisch auf dem laufenden. Zum Beispiel Nagelplattenbinder, Ventilation, usw. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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