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Bayrisches Feuerwehrgesetz
Kommandant
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBF Berlin stellt auch Mitglieder der FF ein37 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern420600
Datum13.08.2007 13:35      MSG-Nr: [ 420600 ]15855 x gelesen

Geschrieben von Anton KastnerWie du ja sicher weißt, steht im BayFwG der §, dass der Ortskommandant des Schadensortes der Einsatzleiter ist. Und diese Herren haben halt manchmal das Gefühl, dass die Stützpunktfeuerwehr sie "übernehmen" will.
Ich denke da an den Spruch eines Kommandanten, der zu unserem 1. Kdt sagte: Nach dem Ortschild hast du nichts mehr zu sagen.


Ja klar, das ist bekannt aber was ändert sich daran wenn sie Atemschutz haben? Eigentlich doch gar nix, oder? Das als Grund gegen Atemschutz versteh ich jedenfalls nicht ganz.


Geschrieben von Anton KastnerUnd das sind dann auch die (verkrusteten) Strukturen, die ich angesprochen habe.
Jo, die es gilt aufzuweichen, steter Tropfen höhlt den Stein.


Gruß
CS





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