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RubrikSonstiges zurück
ThemaFahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren124 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY420671
Datum13.08.2007 19:27      MSG-Nr: [ 420671 ]85093 x gelesen
Themengruppe:
  • Fahrzeugbeschaffung

  • Geschrieben von Michael Wulf ist zwar nicht Bayern

    Mich interessierte ja u.a. auch, wie es im Rest Deutschlands gehandhabt wird.

    In Bayern gäbe es eigentlich ja auch klare Vorgaben für die Beschaffung im BayFwG:

    Art. 1
    Aufgaben der Gemeinden
    (1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu
    sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam
    bekämpft werden (Abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische
    Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse
    geleistet wird (Technischer Hilfsdienst).
    (2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer
    Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten
    und zu unterhalten.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

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