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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaZylinderabstützung LRS-C34 Beiträge
AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen420933
Datum14.08.2007 15:37      MSG-Nr: [ 420933 ]18964 x gelesen

interessante und gute galerie.

nur die "helmfarbe" einiger herrschaften könnte etwas reinigung gebrauchen ;-)

mal dazu eine frage nach düsseldorf:

man kann erkennen, das dort einige fm ohne visier am arbeiten sind. ist das so mit der unfallkasse abgeklärt oder wie verhält sich das ganze.

zitat unfallkasse hessen:

Sehr geehrter Herr Lorenz,
für den Einsatz von hydraulichem Rettungsgerät halten wir Gesichtsschutz für erforderlich. Eine Brille erfüllt diese Forderung nicht. Siehe GUV-I 8651, C16. Ein Feuerwehrhelm mit angebauten oder eingebauten Visier halten wir für geeignet.
Weitere Forderungen als in GUV-I 8651 aufgeführt, gibt es von unserer Seite nicht. Sie haben die Möglichkeit einen für Sie geeigneten Gesichtschutz im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung
auszuwählen. Hier können Sie festlegen, gegen welche
Gefährdungen ein Schutz erreicht werden soll, z.B. mechanische Gefährdung und Hitze. Als Hilfe bei der Auswahl kann die GUV-R 192 "Benutzung von Augen und Gesichtsschutz" dienen (Siehe insbesondere Punkt 3.1.3.1). Drahtgittervisiere können grundsätzlich als Schutz gegen mechanische Gefährdungen eingesetzt werden, wenn sie einen ausreichende Beständigkeit gegen aufprallende Festkörper aufweisen. Sie schützen jedoch z.B. nicht gegen Säurespritzer.
Die GUV-R 192 erhalten Sie kostelos bei der Unfallkasse Hessen oder über das Internet unter www.unfallkassen.de.



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