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Kreisbrandmeister
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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBF Berlin stellt auch Mitglieder der FF ein37 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen420998
Datum14.08.2007 22:18      MSG-Nr: [ 420998 ]15971 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Thomas MagerGeschrieben von Mario GrocholskiAlso im Land Brandenburg gibt es ducrhaus Landkreise mit über 100 Feuerwehre, teilweise bis zu 200.

Da gibts wie gesagt nur einen KBM und 2 Stellvertreter, und einer ist eben immer der Diensthabende KBM.


Genauso funktioniert es in Sachsen auch, und nicht mal schlecht.

Das ist die Vorgehensweise nach dem alten Brandschutzgesetz, bei dem es einen KBM und mehrere Stellvertreter gab (es sind auch mehr als 2 möglich). Dies ist gemäß den Übergangsvorschriften vom aktuellen Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz bis zum 31.12.2010 möglich (§76). Das aktuelle Gesetz fordert einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister (§ 24 Abs. 1). Über Stellvertreter wird keine Aussage getroffen.

Geschrieben von Thomas MagerWie es nach der Kreisreform nächstes Jahr aussieht weiß aber noch keiner.
Was soll sich im Zuge der Kreisreform am zitierten Gesetz ändern? Gibt es da (schon) Pläne?


MkG Sascha


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