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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | BF Berlin stellt auch Mitglieder der FF ein | 37 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen | 420998 | ||
Datum | 14.08.2007 22:18 MSG-Nr: [ 420998 ] | 15971 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Thomas Mager Geschrieben von Mario GrocholskiAlso im Land Brandenburg gibt es ducrhaus Landkreise mit über 100 Feuerwehre, teilweise bis zu 200. Das ist die Vorgehensweise nach dem alten Brandschutzgesetz, bei dem es einen KBM und mehrere Stellvertreter gab (es sind auch mehr als 2 möglich). Dies ist gemäß den Übergangsvorschriften vom aktuellen Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz bis zum 31.12.2010 möglich (§76). Das aktuelle Gesetz fordert einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister (§ 24 Abs. 1). Über Stellvertreter wird keine Aussage getroffen. Geschrieben von Thomas Mager Wie es nach der Kreisreform nächstes Jahr aussieht weiß aber noch keiner. Was soll sich im Zuge der Kreisreform am zitierten Gesetz ändern? Gibt es da (schon) Pläne? MkG Sascha | ||||
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