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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaZylinderabstützung LRS-C34 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen421002
Datum14.08.2007 22:48      MSG-Nr: [ 421002 ]18723 x gelesen

Geschrieben von Heiko Lorenzür den Einsatz von hydraulichem Rettungsgerät halten wir Gesichtsschutz für erforderlich. Eine Brille erfüllt diese Forderung nicht. Siehe GUV-I 8651, C16. Ein Feuerwehrhelm mit angebauten oder eingebauten Visier halten wir für geeignet.
Weitere Forderungen als in GUV-I 8651 aufgeführt, gibt es von unserer Seite nicht. Sie haben die Möglichkeit einen für Sie geeigneten Gesichtschutz im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung
auszuwählen. Hier können Sie festlegen, gegen welche
Gefährdungen ein Schutz erreicht werden soll, z.B. mechanische Gefährdung und Hitze. Als Hilfe bei der Auswahl kann die GUV-R 192 "Benutzung von Augen und Gesichtsschutz" dienen (Siehe insbesondere Punkt 3.1.3.1).

Naja. Alle Visiere an einem Helm pauschal als ausreichend zu betrachten, halte ich für nicht richtig. Teilweise sind die Visiere doch recht kurz und schützen die Augen m.E. nicht ausreichend. V.a. wenn Teile nach oben fliegen.

Aber dann kommt ja noch, korrekterweise, der Verweis auf die Gefährdungsbeurteilung.

In der GUV-R 192, am angeführten Punkt 3.1.3.1, wird übrigens von der Möglichkeit der Kombination von Brille und Visier gesprochen.


MkG Sascha


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