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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Zylinderabstützung LRS-C | 34 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen | 421002 | ||
Datum | 14.08.2007 22:48 MSG-Nr: [ 421002 ] | 18723 x gelesen | ||
Geschrieben von Heiko Lorenz ür den Einsatz von hydraulichem Rettungsgerät halten wir Gesichtsschutz für erforderlich. Eine Brille erfüllt diese Forderung nicht. Siehe GUV-I 8651, C16. Ein Feuerwehrhelm mit angebauten oder eingebauten Visier halten wir für geeignet. Naja. Alle Visiere an einem Helm pauschal als ausreichend zu betrachten, halte ich für nicht richtig. Teilweise sind die Visiere doch recht kurz und schützen die Augen m.E. nicht ausreichend. V.a. wenn Teile nach oben fliegen. Aber dann kommt ja noch, korrekterweise, der Verweis auf die Gefährdungsbeurteilung. In der GUV-R 192, am angeführten Punkt 3.1.3.1, wird übrigens von der Möglichkeit der Kombination von Brille und Visier gesprochen. MkG Sascha | ||||
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