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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlen | 22 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 421116 | ||
Datum | 15.08.2007 12:11 MSG-Nr: [ 421116 ] | 7336 x gelesen | ||
Hallo Dominic, ich maße mir nicht an, die Richtlinie für die Auswahl von PSA in ABC-Einsätzen der Schweiz zu kennen, ich Deutschland tue ich das schon. Das als Vorbemerkung. Geschrieben von Dominic Suter Bei uns auf der Arbeit reichen je nach Situation Staubfilter ja auch bereits gegen Inkooperation. Je extremer die (lose) Kontamination, umso mehr wird auch im Bereich Atemschutz bzw Ganzkörperschutz bis hin zum CSA getragen. Ich habe auch nie bestritten, dass dies nicht reicht., Deshalb bezog ich den ersten Beitrag nicht auf mich. FFP-Masken sind "Staubmasken" aber mit einer geprüften Qualität. Und ich halte diese auch für ausreichen, wenn die Bedingungen erfüllt sind, wie du sie hier beschreibst. Geschrieben von Dominic Suter Was das Thema FW betrifft: Hier gehen wir z.Bsp. mit der Normalen Brandschutzbekleidung (PSA komplett) und PA in den Einsatz. Anschliessend wird alles ausgemessen. Die Jungs am Zonenrand tragen idR KEINE Staubmasken oder dergleichen zum ausmessen der Patienten (aber Medizinalhandschuhe). Mit dem richtigen Patientenhandling kann das sehr wohl vertreten werden. Das wird/sollte es in Deutschland nicht geben. aktueller A-Einsatz in Gelsenkirchen Hier kann man die verwendete PSA erkennen. Im RTW wird keine Maske getragen. Ich maße mir aber auf Grund des wenigen Fakten nicht an zu beurteilen, ob dies notwendig war. Bei Inkorporationsgefahr halte ich aber eine Atemschutz für absolut notwendig. Aber mal zurück zu meinen wichtigsten Punkten, mir ging es nicht um die Notwendigkeit von geeigneter PSA. Die halte ich für die Grundvoraussetzung um bei ABC-Einsätzen "mitspielen" zu können. Wichtig ist das ich auch PSA kombiniere die sinnvoll ist. Und nicht Alles, was wie ein Schutz aussieht oder ein Händler dazu erklärt, ist auch ein Schutz. Stichwort: "Baumarkt-Einmalanzug" Wichtiger für mich ist die notwendige Eignung der Träger. Sie müssen geeignet sein, auch medizinische (G26.X) und sie müssen ausgebildet oder auch Unterwiesen in der Handhabung sein. Ich hoffe jetzt wurde klarer. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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