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Persönliche Schutzausrüstung
Chemiekalienschutzanzug
Feuerwehr
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Persönliche Schutzausrüstung
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Persönliche Schutzausrüstung
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaErste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlen22 Beiträge
AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW421116
Datum15.08.2007 12:11      MSG-Nr: [ 421116 ]7336 x gelesen

Hallo Dominic,

ich maße mir nicht an, die Richtlinie für die Auswahl von PSA in ABC-Einsätzen der Schweiz zu kennen, ich Deutschland tue ich das schon. Das als Vorbemerkung.

Geschrieben von Dominic SuterBei uns auf der Arbeit reichen je nach Situation Staubfilter ja auch bereits gegen Inkooperation. Je extremer die (lose) Kontamination, umso mehr wird auch im Bereich Atemschutz bzw Ganzkörperschutz bis hin zum CSA getragen.
Jetzt stellt sich einfach nochmals die Frage, wie stark ein Patient mit loser Kontamination überhabt verschmutzt ist und wieviel davon nicht ganz einfach "nur" an den Kleidern hängt, die weggeschnitten werden können.


Ich habe auch nie bestritten, dass dies nicht reicht., Deshalb bezog ich den ersten Beitrag nicht auf mich. FFP-Masken sind "Staubmasken" aber mit einer geprüften Qualität. Und ich halte diese auch für ausreichen, wenn die Bedingungen erfüllt sind, wie du sie hier beschreibst.

Geschrieben von Dominic SuterWas das Thema FW betrifft: Hier gehen wir z.Bsp. mit der Normalen Brandschutzbekleidung (PSA komplett) und PA in den Einsatz. Anschliessend wird alles ausgemessen. Die Jungs am Zonenrand tragen idR KEINE Staubmasken oder dergleichen zum ausmessen der Patienten (aber Medizinalhandschuhe). Mit dem richtigen Patientenhandling kann das sehr wohl vertreten werden.

Das wird/sollte es in Deutschland nicht geben.
aktueller A-Einsatz in Gelsenkirchen
Hier kann man die verwendete PSA erkennen. Im RTW wird keine Maske getragen. Ich maße mir aber auf Grund des wenigen Fakten nicht an zu beurteilen, ob dies notwendig war. Bei Inkorporationsgefahr halte ich aber eine Atemschutz für absolut notwendig.

Aber mal zurück zu meinen wichtigsten Punkten, mir ging es nicht um die Notwendigkeit von geeigneter PSA. Die halte ich für die Grundvoraussetzung um bei ABC-Einsätzen "mitspielen" zu können. Wichtig ist das ich auch PSA kombiniere die sinnvoll ist. Und nicht Alles, was wie ein Schutz aussieht oder ein Händler dazu erklärt, ist auch ein Schutz. Stichwort: "Baumarkt-Einmalanzug"
Wichtiger für mich ist die notwendige Eignung der Träger. Sie müssen geeignet sein, auch medizinische (G26.X) und sie müssen ausgebildet oder auch Unterwiesen in der Handhabung sein.

Ich hoffe jetzt wurde klarer.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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