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RubrikEinsatz zurück
ThemaUnterstützung der Polizei mit Drehleitereinsatz wegen Demonstranten54 Beiträge
AutorPhil8ipp8 S.8, Seukendorf / Bayern421140
Datum15.08.2007 13:08      MSG-Nr: [ 421140 ]13675 x gelesen

Wenn wir als Feuerwehr unterwegs sind sind wir teil der Kommune, ich stelle es jetzt mal *bitte nicht schlagen* mit dem Staat.

Wenn ich jetzt sowas entdecke ist es meine Pflicht als *bitte nicht...* Staat dies an die entsprechende Stelle weiterzugeben. Dies tät ich aber auch als normaler Bürger. Die Feuerwehr hat keine Schweigepflicht bzw. Zeugnisverweigerungsrecht. Da dies, ich gehe von deinem Beispiel aus, eine Straftat, Besitz von BTM, Verstoß gegen Waffengesetz, bzw Kriegswaffenkontrollgesetz (Ich weiß ja nicht was für Waffen des da sind, ein normaler FFler zumindest...) sollte ich dies melden.

Gruß



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