alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
RubrikSonstiges zurück
ThemaFahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren124 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen421253
Datum15.08.2007 19:21      MSG-Nr: [ 421253 ]84597 x gelesen
Themengruppe:
  • Fahrzeugbeschaffung

  • 1. Was ist daran verweflich?

    Das ein eingetragener Verein nach außen hin mit einem Hinweis auf seinen Rechtsstatus auftreten muß.

    2. Der Verein und somit sein Name waren (in Bayern) schon lange bevor die FF eine gemeindliche Einrichtung wurde, existent.

    Das wird fast überall so gewesen sein. Fragt sich jedoch wie das namensrechtlich zu bewerten ist.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    1.451


    Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt