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RubrikSonstiges zurück
ThemaFahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren124 Beiträge
AutorJürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern421265
Datum15.08.2007 22:04      MSG-Nr: [ 421265 ]84553 x gelesen
Themengruppe:
  • Fahrzeugbeschaffung

  • Geschrieben von Tobias Josef RieschNur die wenigsten Besucher werden allerdings wissen, daß das Geld in die Vereinskasse kommt und nur für Vereinsausgaben ausgegeben werden braucht (Vereinskleidung= in Bayern Uniform, Vereinsfahne,...).
    Das stimmt so nicht. Sobald in Bayern ein Feuerwehrverein Spendenquittungen ausstellen will, muß er vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein (hat übrigens nichts mit e.V. zu tun, e.V. ist nur eine Haftungsfrage). Und das Finanzamt erkennt nur Feuerwehrvereine als gemeinnützig an, die in der dreijährigen Steuererklärung dies beantragen bzw. begründen. Die Steuererklärung gliedert sich dann in die vier Bereiche "Vermögensverwaltung", "Ideeller Bereich", Zweckbetrieb Feuerwehr" und "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (=Feste)" auf. Erst dann darf man Spendenquittungen ausstellen. Es muß klar ersichtlich sein, daß zumindest die Spenden usw. in die Förderung des Brandschutzes laufen.


    MkG


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