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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren | 124 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern | 421265 | ||
Datum | 15.08.2007 22:04 MSG-Nr: [ 421265 ] | 84553 x gelesen | ||
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Geschrieben von Tobias Josef Riesch Nur die wenigsten Besucher werden allerdings wissen, daß das Geld in die Vereinskasse kommt und nur für Vereinsausgaben ausgegeben werden braucht (Vereinskleidung= in Bayern Uniform, Vereinsfahne,...). Das stimmt so nicht. Sobald in Bayern ein Feuerwehrverein Spendenquittungen ausstellen will, muß er vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein (hat übrigens nichts mit e.V. zu tun, e.V. ist nur eine Haftungsfrage). Und das Finanzamt erkennt nur Feuerwehrvereine als gemeinnützig an, die in der dreijährigen Steuererklärung dies beantragen bzw. begründen. Die Steuererklärung gliedert sich dann in die vier Bereiche "Vermögensverwaltung", "Ideeller Bereich", Zweckbetrieb Feuerwehr" und "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (=Feste)" auf. Erst dann darf man Spendenquittungen ausstellen. Es muß klar ersichtlich sein, daß zumindest die Spenden usw. in die Förderung des Brandschutzes laufen. MkG
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