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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren | 124 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 421438 | ||
Datum | 16.08.2007 17:30 MSG-Nr: [ 421438 ] | 84299 x gelesen | ||
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Geschrieben von Tobias Josef Riesch daß ein Verein in Bayern seine Gemeinnützigkeit verliert, weil er nichts von seinem Vereinsvermögen für Beschaffungen für den örtlichen Brandschutz ausgibt, glaub ich jetzt nicht, da seine ureigenste Aufgabe ja nur die Bereitstellung der Mannschaft für die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr ist. Die Frage ist, in wieweit das Finanzamt die Fragen a) Stellung von Personal (die kostet nichts) b) Verwendung von finanzellen Mitteln (die z.B. durch Sepnden für die Spendenbescheinigunge ausgestellt wurden) im Zusammenhang sieht. Ich würde als Finanzbeamter da keinen Zusammenhang sehen und einem Verein der seine steuerbegünstigt erhaltenen Mittel für seine eigenen Mitglieder (konsumptiv) ausgibt die Gemeinnützigkeit aberkennen, da die Stellung von Personal (solange keine Entschädigungen durch dne Verein an die Mitglieder die Dienst in der Fw leisten bezahlt werden) eine kostenneutrale Tätigkeit ist, für die keinerlei Mittel aufgewendet werden müssen. Geschrieben von Tobias Josef Riesch Viele dieser Vereine können sich aber mit dem Zusatz "e. V." von der gemeindlichen Einrichtung nicht einmal abgenzen, da sie kein eingetragener Verein sind! Wer ist so hinrverbrannt einem Verein beizutreten, der nicht eingetragen ist? Wohl nur jemand, der sich über das persönliche Haftungsrisiko nicht bewußt ist... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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