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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaLF 20/40 als Erstangriffsfahrzeug...94 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg421454
Datum16.08.2007 18:16      MSG-Nr: [ 421454 ]27797 x gelesen

Geschrieben von Gerhard Pfeifferja das ist machbar, wenn man keine Zufallsrettung betreibt, sondern durch taktische Planung und Organisation "VORHER" sicher ist "WER" und "WAS" kommt.


Wa bei rein ehrenamtlichen Einheiten die immer nach dem Zufallsprinzip personell bestückt sind ein problem werden könnte.

Ich kenne selbst Fälle, wo unter regulären Bedingungen (d.h. nicht 27 Paralleleinsätze gleichzeitig und nicht im Rand- oder Überschneidungsgebiet des Ausrückebereichs) das Sonder-/ Ergänzungsfahrzeug (der anderen Abteilung/ Wehr) bei einer "Akutlage" vor dem ersten Angriffsträger vor Ort steht. Blöd, wenns brennt und eben nur die DLK 1/2 da steht, aber weit und breit kein LF in Sicht ist...

Deshalb wäre für den eigenen Beritt ein TSF/ TSF-W als günstiger Angriffsträger nicht verkehrt.

Sobald eine Abteilung BF mit rein spielt kann das anders aussehen. Wenn von der FF dann "nur" das Sonderfahrzeug benötigt wird kein Problem, wenn die BF rollt (und auch frei ist/ kommt, sonst Problem s.o.).

Ich finde das Konzept grundsätzlich begrüßenswert, da so
a) der Fortbildungsaufwand für die BF-Kräfte im Rahmen gehalten werden kann (Bedingung: Wenn FF mit Sondergerät kommt und diese daran regelmäßig ausgebildet ist, dann wird diese es auch einsetzen und die BF-Kräfte müssen dann in die zweite Reihe treten)
b) die FF-Kräfte bei BF-Wehren eine sinnvolle Aufgabe jenseit der Wachbesetzung und der Großschadenslage zugewiesen bekommen, die fordert und fördert.


Aber auch bei FFen mit mehreren Abteilungen oder wenn es gut läuft auch überörtlich (*träum*) kann man dieses Konzept umsetzen. Weg von den ehemaligen Stützpunkiten mit Fahrzeugsammlungen die sie tagüber gar nicht mehr zeitnahm besetzen können hin zu verteilten Fahrzeugen. Die neue Z-Feu in Ba-Wü bietet dafür ja die Möglichkeit, da nicht mehr Feuerwehren für überörtliche Aufgaben mit allem was sie haben erhöht gefördert werden (früheres Stützpunktwehrsystem), sondern Fahrzeuge mit überörtlichem Einsatzspektrum. Egal wo sie stehen.

Nur kommt dann wieder das Problem, daß Gemeinden die ein Sonder-/ Ergänzungsfahrzeug nicht selbst brauchen dieses nicht beschaffen werden nur damit es überörtlich fährt (denn der Eigenanteil für ein nicht benötigtes Fahrzeug ist immer noch zu hoch).

Lösung: Sonder-/ Ergänzungsfahrzeuge werden zu 100% von Land und Kreis finanziert und von diesem fann auch den Wehren nach sinnvoller Verteilung (Stanort8 Abdeckungsbereich, personelle Leistungsfähigkeit,...) zugewiesen. Dafür entfällt die Förderung von Allerweltsfahrzeugen (MTW, TSF, LF, HLF,...). Da in diesem Bereich ohnehin dank der neuen Wünschdirwas-DIN kaufen kann was er will fällt das Argument des goldenen Zügels der Bezuschussung ohnehin weg. Außerdem sind diese Fahrzeuge i.d.R. nach dem FwG für die ureigenen Aufgaben der Kommune in Sachen Feuerwehr erforderlich, so daß ich auch verlangen kann daß diese Fahrzeuge zu 100% von der Kommune finanziert werden...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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