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RubrikSonstiges zurück
ThemaFahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren124 Beiträge
AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern421817
Datum18.08.2007 10:08      MSG-Nr: [ 421817 ]84402 x gelesen
Themengruppe:
  • Fahrzeugbeschaffung

  • Geschrieben von Christian SchorerMir ist eine FF in Bayern bekannt die über NAcht zum VW-Autohändler gegangen ist und sich ganz schnell einen T5 vom Hof weg gekauft hat (als MTW) weil sonst hätte es kurz drauf ganz massiven Ärger mit dem Finanzamt gegeben. So konnte man dann kurzfristig eine große Gemeinnützige Anschaffung nachweisen. ;-)

    Ich bin nicht in der Finanzverwaltung, sondern in der allgemeinen inneren, trotzdem glaube ich geht es bei dem von Dir geschildeten Fall wohl nicht um eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit, sondern vermutlich darum, daß den Verein, wenn er nichts investiert hätte (und der Betrag aus dem vereinsvermögen verschwunden ist, weil das Fzg an die Kommune übergegangen ist) "die Steuer aufgefressen" hätte. Und da niemand sauer verdientes Geld freiwillig an den Staat gibt,... . Ich kenne einen ähnlichen Fall wo es wirklich um die Steuer geht und nicht um die Gemeinnützigkeit.



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