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RubrikSonstiges zurück
ThemaFahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren124 Beiträge
AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern421823
Datum18.08.2007 10:25      MSG-Nr: [ 421823 ]84277 x gelesen
Themengruppe:
  • Fahrzeugbeschaffung

  • Aus der Mustersatzung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern:

    "4. Der Verein wird zur Eintragung in das Vereinsregister (nicht) angemeldet.


    § 2 Vereinszweck
    1. Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr ????????insbesondere durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkräften. Dabei verfolgt er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung.

    2. Der Verein ist selbstlos tätig: Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Per­son durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
    werden."

    Und weiter untern:

    "Die Satzung tritt am ?????????.. in Kraft.

    Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom ???????????.????. mit einem Abstimmungsergebnis beschlossen. Die Satzung wird der Gemeinde/Stadt ???????????... dem Finanzamt zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit und dem Registergericht zur Eintragung in das Vereinsregister vorgelegt."

    Nach der Formulierung dieser Mustersatzung ist der HAUPTzweck des Feuerwehrvereines, wie im Gesetz vorgesehen, die Stellung der Aktiven. Von einem Vereinszweck "finanzielle Unterstützung der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr" lese ich hier nichts, das ist nur ein sehr untergeordneter Bereich (deshalb "insbesondere").



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