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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 169 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 422508 | ||
| Datum | 21.08.2007 18:29 MSG-Nr: [ 422508 ] | 172490 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner Aber niemals kam uns in den Sinn, ein StLF irgendwelcher Größe zu kaufen Das StLF 20/25 soll nach seinen Erfindern genau das TLF 16/25 fortführen (mit der Beladung vom LF 10/6...) Geschrieben von Anton Kastner Wir erstellten einen Brandschutzplan für die Gemeinde und stimmten diesen mit den Nachbarfeuerwehren und den Führungskräften ab. das macht Sinn - und das machen immer noch viel zu wenig.. Geschrieben von Anton Kastner Das natürlich mit Norm- und einiger Zusatzbeladung. Tatsächlich haben wir auch mal mit einer Seilwinde geliebäugelt, aber als wir dann die Kosten für Kauf und Unterhalt erfahren haben, war der Traum vorbei. Sei froh, weil was willst Du mit dem Ding auf einem Erstangreifer? Geschrieben von Anton Kastner Aber warum sollte man eine zweite Schiebeleiter auf das Auto draufpacken, wenn schon eine am Stabdort ist und diese in den 18 Jahren erst zweimal benötigt wurde. Lt. Aussage einer FF, die wir besucht haben, bekommt man von der Regierung eine Ausnahmegenehmigung, wenn mindestens eine Schiebeleiter am Standort ist. Wird immer besser... - und was macht Ihr, wenn das Fahrzeug in der Werkstatt ist? Wieso braucht Ihr eigentlich noch eine FP, wenn Ihr schon eine habt? Oder Schläuche, oder? Geschrieben von Anton Kastner P.S. Wir haben die dreiteilige Schiebeleiter und deren HAlterung am Fahrzeugdach mit ausgeschrieben. Habt Ihr auch ein Sprungrettungsgerät? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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