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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 169 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 422575 | ||
| Datum | 21.08.2007 21:16 MSG-Nr: [ 422575 ] | 171792 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Daniel Ruhland Der eine Beschafft ein HLF 20/16 und stellt die Notwendigkeit einer, wenn auch zweiten, Schiebleiter in Frage, der andere freut sich über eben diese Schiebleiter auf dem (hier Pseudo-) TSF-W. Lustiges Feuerwehr-Deutschland. Wenn ich deine verschlüsselte Kritik verstanden habe: Das hat beides den gleichen Hintergrund: Beidesmal werden Fahrzeuge beschafft, deren Beladung nicht auf das "eigentliche" Fahrzeug und dessen Nutzen vor Ort abgestimmt ist. Fordert die Nachbargemeinde ein (H)LF an, wird bei dieser GRößenordnung erwartet, dass eine Schiebleiter dabei ist. Vielleicht braucht der Nachbar gerade die Schiebleiter. Und dann kommt eine LF ohne. Da hilft auch keine Ausnahmegenehmigung. Viele grüße Christian | ||||
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