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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 169 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 422657 | ||
| Datum | 22.08.2007 08:12 MSG-Nr: [ 422657 ] | 171454 x gelesen | ||
Hallo, dabei stellen sich mir folgende Fragen: 1. Hat das Ding jetzt TS oder FP, wird leider nirgends erwähnt? 2. Sind die 8,8t das tatsächliche zul. GG oder gibt man hier nur das techn. max. mögliche des Fahrgestells an? Ist ja bei fast allen 7,5-Tonnern so, dass man sie deutlich auflasten kann, wenn man denn will. Ob nun 1200l oder 1000l (wie z.B. in RLP beim MLF explizit gefordert), macht ja nun nicht mehr viel aus. Warum es allerdings unbedingt hier 1200l sein mussten, kann man schon mal hinterfragen. Wo die 1000l nicht reichen, reichen die 1200l zu 98% auch nicht aus. Den Lichtmast lasse ich mal als durchaus sinnvoll gelten. Über die Ausführung kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein, sowas sehe ich aber prinzipiell als Standard an allen Fahrzeugen an. Es reicht aber i.A. auch eine einfache Variante, von Hand ausgeschoben oder ausgezogen, evtl. mit Betrieb am Fahrzeugbordnetz. Mit den 2 Klappsitzen sind vermutlich einfach die bei PA im Innenraum bei dieser Kabinenart meist als Klappsitze ausgeführten 2 weiteren Plätzen im Mannschaftsraum benannt. Ich glaube kaum, dass man es schaffen kann, da hinten 4+2 Mann unterzubringen, wenn auch noch 2 PA da drin sind. Das wird mit 4 Mann ja schon eng. Gruß, Michael | ||||
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