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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 169 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 422743 | ||
| Datum | 22.08.2007 11:24 MSG-Nr: [ 422743 ] | 171438 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thorben Gruhl Irgendwie beißt sich das mit "eigentlich sollte es ja ein LF werden, aber wegen der Kabine ein TSF-W". Entweder reicht das TSF-W für seinen Zweck oder das LF war eigentlich überdimensioniert, da nur zur Brandbekämpfung benötigt. Nö, das beißt sich eigentlich gar nicht mal so. Der Unterschied Staffel- zu Gruppenkabine bei ansonsten gleichem Fahrzeug (LF10/6) liegt preislich locker im Bereich eines fast neuen MTW. Ich kenne da Wehren, die haben sich eben aus diesem Grunde dann eher für die Staffelvariante und zusätzlich einen MTW entschieden oder, da man ja auch beim TSF und TSF-W nur Staffelbesatzung aber Gruppenbeladung hat, eben nur für die Staffelvariante. Im ländlichen Bereich bei kleinen Wehren ist es fast schon egal, ob das Fahrzeug nun 9 oder 6 Plätze hat. Bei Kleinigkeiten reichen auch 6 Leute, bei größeren Ereignissen kommen sowieso Leute im eigenen PKW oder wegen mir auch zu Fuß nach (oder eben mit dem MTW). Aber die Diskussion ist ja auch nicht neu und wurde hier schon zur Genüge geführt. Gruß, Michael | ||||
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