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Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLändliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern??169 Beiträge
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern422768
Datum22.08.2007 12:22      MSG-Nr: [ 422768 ]171086 x gelesen

Geschrieben von Anton KastnerAlso manchmal denke ich, ist es in anderen Bundesländern einfacher als in Bayern.

Nicht überall in Bayern herrschen solche Zustände.

Wobei den Passus mit TSF ohne PA halte ich oftmals als sinnvoll für Wehren die ein LF 8/6 10/6 16/12 im Stall haben und das TSF nur zum Aufbau einer WV vorhalten, da kann es schon Sinn machen wenn die Beladung des Erstangreifers mit PA reicht. Hiervon wird auch öfter gebraich gemacht.


Gruß
Christian





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Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt