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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikFirst Responder zurück
ThemaBedarf für First-Responder?124 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen423015
Datum23.08.2007 08:27      MSG-Nr: [ 423015 ]82031 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Andreas LeutweinWenn ich schon keinen RA als 2 Mann habe dann möchte ich zumindest einen Hauptamtlichen RS oder in Ausnahmefällen Zivi/PSJler.

*lol* - woher kommen deiner Meinung nach der hauptanteil der ehrenamtlichen RS? Zumindest "in unseren Breiten" sind dies häufig/mehrzahlig ehemalige Zivis und FSJler/innen die natürlich auch nach der "hauptamtlichen" Phase weiterhin zu Fortbildungen gehen und im Dienstbetrieb als vollwertiges Besatzungsmitglied mitwirken....


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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