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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungsdienst
Hilfsorganisation
Sanitäts-Helfer
auch als Sanitäter bezeichnet
je nach Organisation wird die Ausbildung unterschiedlich (SAN-A bis C (DRK), Einsatzsanitäter nach AV 10 (MHD) Sanitäter B2 (JUH)) bezeichnet.

Die Ausbildung hat unterschiedliche Zeitansätze.

Die nächst höhere Qualifikation ist der Rettungshelfer (RH)
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikFirst Responder zurück
ThemaBedarf für First-Responder?124 Beiträge
AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen423017
Datum23.08.2007 08:29      MSG-Nr: [ 423017 ]82098 x gelesen

Geschrieben von Andreas Leutweindann möchte ich zumindest einen Hauptamtlichen RS oder in Ausnahmefällen Zivi/PSJler.

Was kann der ea. RS schlechter als der Zivi/FSJler? Und was kann er schlechter als ein ha. RS?

Die Art des Beschäftigungsverhältnisses hat nichts mit der Qualifikation zu tun. Wer nur ha. im RD haben will sollte die ea. katS Kräfte der HiOrg gleich auf den Betreuungsdienst begrenzen. Es ist einfach ein unterschied ob ein ea. SanH als drittes Rad am Wagen mitfährt oder ein ea. RS sich aktiv am Einsatz beteidigt.
Aber ich denke wir kommen vom Thema ab.

Gruß
Ingo



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